AGB


Geschäftsbedingungen

 

1. Pflichten des Vermieters
 
Der Vermieter übergibt dem Mieter einen technisch einwandfreien und verkehrssicheren Anhänger einschließlich des erforderlichen Zubehörs.

 

Der Anhänger ist entsprechend den Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) wie nachstehend aufgeführt versichert:

 

• Haftpflichtversicherung - 100 Millionen

• Personenschäden - je Pers. 7,5 Millionen

• Sachschäden – 1.120.000

• Vermögensschäden – 50.000

 

Fällt während der Mietdauer eine Reparatur an, kann eine Werkstatt bis zu einem Betrag von 50 € aufgesucht werden, wenn dadurch der Betrieb bzw. die Verkehrssicherheit des Anhängers hergestellt wird. Bei höheren Reparaturkosten ist die Einwilligung des Vermieters einzuholen. Der Vermieter übernimmt die Reparaturkosten, sofern der Mieter nicht nach Nummer 3 dieser Bedingungen haftet.

 

 

2. Pflichten des Mieters

 

Der Mietpreis richtet sich nach der gültigen Preisliste oder der Vereinbarung im Mietvertrag. Es kann eine Kaution in Höhe der voraussichtlichen Miete, mindestens jedoch 200,- € als Vorauszahlung gefordert werden. Abrechnung ggf. Restzahlung erfolgt bei Rückgabe des Anhängers.

 

Der Anhänger darf nur vom Mieter oder dem im Mietvertrag angegebenen Fahrer geführt werden. Das Handeln des Fahrers ist wie eigenes zu vertreten.

 

Der Mieter hat den Anhänger pfleglich zu behandeln und für die Benutzung alle erforderlichen Vorschriften und technischen Regeln zu beachten.

 

Der Mieter ist bei Unfällen verpflichtet, dem Vermieter sofort, spätestens aber bei Rückgabe des Anhängers, alle Einzelheiten über den Unfallhergang schriftlich mitzuteilen und ggf. eine Skizze anzufertigen. Es sind die Namen und Anschriften der beteiligten Personen und etwaiger Zeugen, sowie die amtlichen Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge im Unfallbericht aufzuführen. Ansprüche der gegnerischen Seite dürfen nicht anerkannt werden.

 

Bei Ablauf der Mietzeit ist der Mieter verpflichtet, den Anhänger dem Vermieter zurückzugeben. Wird die Rückgabe um mehr als 30 Minuten überschritten, ist der Mieter verpflichtet, für die überschrittene Zeit eine Entschädigung zu zahlen. Diese beträgt bei Überschreitung von 30 Minuten bis 6 Stunden eine Tagesmiete.

 

 

3. Haftung des Mieters
 
Der Mieter hat den Anhänger in demselben Zustand zurückzugeben, wie er ihn erhalten hat. Er haftet, wenn er den Anhänger beschädigt oder sonstige Vertragsverletzungen verursacht.
 
Schadennebenkosten wie:
 
• Abschleppkosten,
• Wertminderung,
• Mietausfall.
• Sachverständigenkosten,
 
sind ebenfalls vom Mieter zu tragen.
 
Der Mieter haftet für alle durch das Laden entstandenen Schäden. Mietausfallkosten entstehen bis zur Höhe einer Tagesmiete pro Tag, wenn der beschädigte Anhänger dem Vermieter zur Vermietung nicht zur Verfügung steht.
 
4. Haftung des Vermieters
 
Der Vermieter bzw. seine Mitarbeiter haften nur für grobes Verschulden und die Verletzung vertraglicher Pflichten. Überdies haftet er nur, soweit der Schaden durch eine Kfz. - Versicherung abgedeckt ist.
 
 
5. Datenschutzklausel
 
Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass seine persönlichen Daten gespeichert werden. Sie können über den zentralen Warnring an Dritte weitergeleitet werden, wenn:
• das gemietete Fahrzeug nach Ablauf der Mietdauer nicht innerhalb von 24 Std. bzw. der,
• ggf. verlängerten Mietzeit zurückgegeben wird,
• die bei der Anmietung gemachten Angaben falsch sind,
• oder vom Mieter gegebene Schecks nicht eingelöst werden.
 
6. Gerichtsstand
 
Gerichtsstand für rechtliche Auseinandersetzungen ist der Sitz des Vermieters.
Amtsgericht Siegburg, Neue Poststraße 16, D-53721 Siegburg.

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